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BVerwG, 31.01.1984 - 9 B 144.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 07.12.1982 - 21 B 82 C. 1147
- BVerwG, 31.01.1984 - 9 B 144.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerwG, 31.01.1984 - 9 B 144.83
Ferner ist geklärt, daß die Zurechnung des Verschuldens des Prozeßbevollmächtigten gemäß §§ 172 VwGO, 85 Abs. 2 ZPO bei der Frage der Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist im verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren verfassungsrechtlich keinen Bedenken begegnet, insbesondere mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG in Einklang steht (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 483.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 120; BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]). - BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 1007.81
Anerkennung als Asylberechtigter - Schuldhafte Versäumung einer Widerspruchsfrist
Auszug aus BVerwG, 31.01.1984 - 9 B 144.83
In ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ist geklärt, daß ein Asylbewerber dafür Sorge tragen muß, daß ihn Benachrichtigungen seines Bevollmächtigten über das Anerkennungsverfahren rechtzeitig und zuverlässig erreichen (vgl. Urteil vom 23. Juni 1983 - BVerwG 9 C 1007.81 - DokBer A 1983, 359).